
Telefonieren
- Leseprobe -
Generell: In Deutschland ist es üblich sich immer mit dem
Namen zu melden. Die übliche Reihenfolge beim Anruf in einer
Firma, welche oftmals eine Richtlinie zum "Corporate Identity"
vorgibt, ist: Firmenname, Name der oder des Annehmenden, Tagesgruß.
Beispiel: "Baugesellschaft Luftschloss, Müller, Guten
Tag".
Ob zusätzlich noch die Abteilung genannt wird, hängt
von innerbetrieblichen Entscheidungen ab. Beachten Sie auf jeden
Fall, ...
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Viel Spaß beim Lesen!
Leserfrage: Im Juni 2005 erreichte uns folgende E-Mail:
Betreff: Benimm-Frage
Hallo,
heute hätte ich mal eine "Benimm-Frage" an unseren
Experten: Die neue Technik machts möglich: Telefonnummern scheinen
bei vielen Anschlüssen durch.
- Wenn ich nun einen Anruf "verpasst" habe, ist es
dann geboten, ohne ausdrücklichen Wunsch, diese Nummer zurückzurufen,
oder, da z.B. der AB angeschaltet war, der Anrufer aber nichts
drauf gesprochen hat, es sich nicht anschickt zurückzurufen?
- Gibt es zudem einen Unterschied zwischen Handy und Festnetz?
- Wie verhält sich also die Business-Frau richtig?
Grüße Anne
Unsere Antwort:
Sehr geehrte Anne,
Also: Sicher produziert die Situation "Rückrufen oder
nicht?" viele Aspekte und Bedenken, doch ist im geschäftlichen
Bereich meiner Meinung nach immer zu raten:
"Besser zurück zu rufen, als einen Kunden zu verpassen".
Umgekehrt: Durch Rückruf wird man einen Kunden sicher nicht
verlieren. Im ungünstigsten Fall könnte er den Eindruck
mitnehmen Opfer einer Guerilla-Marketing-Masche zu sein.
Trotzdem sind hierbei einige Einschränkungen zu bedenken:
- Die Telefonnummer sollte im Regelfall einer Person zuordenbar
sein. So sollte man mindestens eine Idee davon haben, wer angerufen
haben könnte. Wird jedoch lediglich die Telefonnummer, z.B.
der Telefonzentrale eines Großunternehmens erkennbar, so
startet mit einem Rückruf vermutlich nur ein unfruchtbarer
Hürdenlauf.
- Ist die Telefonnummer völlig unbekannt oder lässt
sich gar auf eine dubiose Abzockernummer schließen, raten
wir nicht zurückzurufen.
Beim Rückruf ist es wichtig den Grund des unaufgeforderten
Anrufs offen, neutral und knapp zu nennen. Beispielsweise sagen
Sie einleitend: "Ich habe bemerkt, dass Sie (mich) (gestern
...vorhin) angerufen hatten. Was kann ich für Sie tun?"
Wichtig ist das geschäftliche Interesse des Anrufs/Rückrufs.
Und da spielt es keine Rolle, ob ein Anrufbeantworter im Spiel war,
Festnetz oder Mobil, Mann oder Frau.
Viel "komplexer" kann die Situation natürlich sein,
wenn es sich um Privatanrufe handelt. 8-) Da tut sich ein weiteres
Feld auf.
Außerdem: Wenn die Übertragung der Telefonnummer unterdrückt
wird, was immer häufiger vorkommt, spielt das ganze Thema ohnehin
keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Graff
Extra: Buchstabiertabelle
fürs Telefon>>>
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